Registrierung in Russland (neue Regelung seit 2007)
Vorwort
Am 15.01.2007 ist in Russland eine neue gesetzliche Regelung zur Registrierung in Kraft getreten. Insgesamt ist es einfacher geworden, touristische und geschäftliche Visa registrieren zu lassen. Die Registrierung erfolgt nunmehr bei der Immigrationsbehörde (FMS) oder auf jedem Postamt. Zuständig ist der russische empfangende Gastgeber (Privatperson, Firma, Organisation).
Die Kunde vom neuen Gesetz ist leider noch nicht in die letzten Ecken vorgedrungen. Wir haben deshalb von vereinzelten Fällen gehört, wo Postämter noch nichts von ihrer neuen Funktion gehört hatten. Dann bleibt nur der Gang ins altbekannte OWIR. (Jeder russische Gastgeber weiss, was das ist.)
Die wichtigsten Punkte der neuen Regelung haben wir hier für Sie zusammengefaßt:
- Die Registrierung muss innerhalb von sieben Werktagen an jedem Ort erfolgen, an dem sich der ausländische Reisende mehr als sieben Werktage aufhält.
- Zuständig für die Registrierung ist nicht mehr die Firma, die auf der Einladung steht, sondern der tatsächliche Gastgeber. Die Registrierung muss von der den Reisenden tatsächlich empfangenden (beherbergenden) Person bzw. Organisation durchgeführt werden. Dies kann i.d.R. von der in der Einladung genannten Organisation abweichen. Wenn Sie also z.B. mit einem touristischen Visum reisen (d.h. Einladung von einer touristischen Firma) und privat wohnen, ist allein Ihr privater Gastgeber für die Registrierung zuständig, nicht jedoch die einladende Firma.
- Die Registrierung kann überall auf den Postämtern vorgenommen werden.
- Der Reisende muss sich nicht mehr nur anmelden, sondern auch abmelden (Rückgabe der "Quittung" - s.u.).
An- und Abmeldung
Der Reisende muss sich in Begleitung seines tatsächlich empfangenden (beherbergenden) Gastgebers innerhalb von 7 Werktagen auf einem Postamt oder - falls das nicht möglich sein sollte - beim föderalen Migrationdienst "FMS" (neuer Name des altbekannten "OVIR") anmelden. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass der "Gastgerber" von der in der Einladung genannten Firma abweichen kann. Entscheidend ist der tatsächliche Aufenthaltsort des Reisenden!
In Moskau, St. Petersburg und weiteren Großstädten scheint die Registrierung auf dem Postamt gut zu funktionieren. In der Provinz wissen die Postämter in kleineren Orten offensichtlich noch nichts von ihrer neuen Funktion. In diesem Falle muss man sich wie früher auf das "OVIR" bemühen. Jeder russische Gastgeber weiss, was damit gemeint ist.
Auf dem Postamt muss der russische Gastgeber bzw. ein Vertreter der empfangenden Organisation das Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben. Sowohl der Reisende als auch der Gastgeber müssen sich dabei ausweisen.
Das Anmeldeformular besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil wird an die Behörden ausgehändigt, der andere, abgestempelte Teil ("Quittung" oder "Talon" genannt) verbleibt beim Reisenden und muss von ihm während der gesamten Zeit des Aufenthaltes in Russland mitgeführt werden.
Wenn der ausländische Reisende Russland wieder verlässt, muss er sich nun auch abmelden, indem er die Quittung an seinen Gastgeber (Hotel, privater Gastgeber etc.) zurückgibt. Der Gastgeber muss die Quittung seiner Seits innerhalb von 24 Stunden an die Russische Migrationsbehörde (FMS) weiterleiten. (Das kann i.d.R. per Post geschehen. Näheres dazu kann der Gastgeber während der Anmeldung erfragen.) Sollte die Quittung nicht rechtzeitig zurückgegeben werden, so gehen die Behörden davon aus, dass keine Ausreise erfolgte und der Reisende seinen Aufenthalt überzogen hat. Der Reisende kann dann bei Ausreise bestraft werden.
Die Anmeldung und Abmeldung (Rückgabe der "Quittung" an den FMS) muss theoretisch an jedem Ort erfolgen, an dem sich der Reisende länger als 7 Werktage aufhält.
Formulare
Da die Registrierung immer zusammen mit dem russischen Gastgeber vorgenommen werden muss, gibt es die Formulare nur auf Russisch:
Wie in Russland nicht unüblich, kann es sein, dass in manchen Regionen und autonomen Republiken andere Formulare verwendet werden. Solange es keine für Russland einheitlich bestätigten Formulare gibt, haben wir hier die aktuellste Version der für Moskau verwendeten Formulare zum Download bereitgestellt. Bitte klären Sie ggf. mit den lokalen Behörden, ob diese Formulare auch in der von Ihnen besuchten Stadt bzw. Region gültig sind.
Registrierung bei Hotelaufenthalten
Wie oben erwähnt, erhalten Sie beim Check-in das Formular zur Anmeldung, das Sie ausfüllen müssen. Die An- und Abmeldung übernimmt dann das Hotel für Sie. Sie müssen allerdings nun beim Check-Out die "Quittung" an das Hotel zurückgeben.
Migration Card
Die Migration Card existiert weiterhin. Beide Teile (je einer für die Ein- und die Ausreise) sind vor Einreise nach Russland auszufüllen und den Grenzbehörden zusammen mit dem Paß vorzulegen. Bei der Einreise wird der erste Teil vom Grenzbeamten einbehalten. Den zweiten Teil muss der Reisende während seines Aufenthaltes in Russland stets dabeihaben. Bei der Ausreise wird der zweite Teil dann während der Passkontrolle einbehalten.
(Hinweis: Im Unterschied zu früher wird die Registrierung nicht mehr auf der Migration Card vorgenommen.)
Kontrolle und Verstöße:
Es heisst, dass es den Milizionären nunmehr explizit untersagt wurde, Ausländer grundlos anzuhalten und zu kontrollieren. Sollte dennoch eine Kontrolle durch die Miliz erfolgen, kann sie den Reisepass, die Migrationskarte und den Anmelde-Talon ("Quittung") verlangen. Die Miliz ist nicht berechtigt, Ausländer länger als 3 Stunden "zur Feststellung der Personalien" festzuhalten, es sein denn, der Betreffende hat eine Straftat begangen. Beschwerden über unzulässige Maßnahmen der Miliz können an die Migrationsbehörde gerichtet werden.
Bei Verletzungen der Migrationsbestimmungen in Russland sieht das Recht theoretisch eine Strafe in Höhe von bis zu 1500 EUR vor. Zusätzlich kann der Reisende im Extremfall auf eine "Schwarze Liste" kommen und kann zukünftig nicht mehr nach Russland einreisen. Bei groben Verstößen kann der Betreffende ausgewiesen und zwangsweise ausgeflogen werden. Dazu ist jedoch ein Gerichtsurteil notwendig. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht wird nicht nur der Reisende, sondern nun auch die einladende Organisation bestraft (über 1000 EUR pro Fall).
In der Praxis der letzten zwei Jahre ist uns kein einziger Fall bekannt geworden, wo Strafen in dieser Art und Höhe verhängt wurden. Die seltenen Fälle, wo überhaupt jemand wegen fehlender Registrierung belangt wurde, waren ausnahmeslos Fälle, wo der Reisende nach Ablauf der drei Werktage selbst eine Milizstation oder Behörde aufgesucht hat. Und dann blieb es wie früher meist auch bei "Strafe ohne Quittung" in Höhe von 50 bis 100 EUR. Diejenigen, die sich aus unterschiedlichsten Gründen gar nicht registrieren ließen (nach unserer Schätzung ca. 20% bis 30% der Reisenden), wurden nach unserer Kenntnis bisher nie belangt (siehe auch "Bemerkungen und Praxis-Erfahrungen").
Bemerkungen und Praxis-Erfahrungen:
Nach den vorliegenden Erfahrungen hat sich die anfängliche Aufregung bereits nach kurzer Zeit wieder gelegt und alles geht wieder seien "russischen Gang". Unter dem Strich bedeutet die extrem vereinfachte Anmeldeprozedur daher eine deutliche Verbesserung.
Die im Gesetz genannten drakonischen Strafen wurden bisher bei keinem unserer Kunden, die sich aus verschiedenen Gründen nicht registrieren lassen konnten, angewandt. Im Gegenteil: Nach den Erfahrungen unserer Kunden interessiert sich derzeit bei der Ausreise aus Moskau und St. Petersburg kein Mensch für die Registrierung. Es wird bei der Passkontrolle i.d.R. noch nicht einmal danach gefragt. Dies ist auch logisch: Dadurch, dass man den Talon des Registrierungsformulars vor Abreise wieder abgeben muß, hat niemand bei Ausreise ein entsprechendes Dokument bei sich. Es ist also nicht zu unterscheiden, ob sich jemand ordnungsgemäß hatte registrieren lassen oder nicht.
Bitte verstehen Sie diesen Hinweis nicht als Empfehlung gegen das Gesetz zu verstoßen! Es ist lediglich die Praxis-Erfahrung unserer Kunden.
Links:
aktualisiert: 24.05.2011
ID = (1)
|
Auftrag Visabeschaffung für Russland
|
|